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Traktor
Klasse L
Kleiner Traktorführerschein
- 16 Jahre für die Klassen L und T
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- Bestätigung Ihrer Fahrschule, dass Sie dort gemeldet sind
- Teilnahmebestätigung für einen Erste-Hilfe-Kurs
- Sehtest-Bescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- theoretische Prüfung für Fahrerlaubnisklasse L, T: maximal 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
- praktische Prüfung für Fahrerlaubnisklasse L, T: maximal 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h sind Fahrzeuge der Klasse L. Werden Anhänger mitgeführt, darf nicht schneller als 25 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) gefahren werden.
Klasse T
Großer Traktorführerschein
- 16 Jahre für die Klassen L und T
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- Bestätigung Ihrer Fahrschule, dass Sie dort gemeldet sind
- Teilnahmebestätigung für einen Erste-Hilfe-Kurs
- Sehtest-Bescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- theoretische Prüfung für Fahrerlaubnisklasse L, T: maximal 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
- praktische Prüfung für Fahrerlaubnisklasse L, T: maximal 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters
Die Klasse T gilt für Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und tatsächlich für solche Zwecke eingesetzt werden. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit beträgt hier (auch mit Anhängern) 60 km/h, vor Vollendung des 18. Lebensjahres gilt eine Begrenzung von 40 km/h. Auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen der Land- oder Forstwirtschaft bis 40 km/h fallen in diese Klasse.