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Berufskraftfahrer

Ausbildung

Berufskraftfahrer

Wer nach dem 09.09.2009 die Fahrerlaubnis C, CE, C1 oder C1E erworben hat, muss um gewerblich fahren zu dürfen, diese sogenannte Grundqualifikation erwerben.
Hierzu gibt es 3 Möglichkeiten:

  1. Lehre als Berufskraftfahrer/in
  2. Grundqualifikation (bedeutet Vorbereitung auf die 7 stündige Prüfung der IHK in Eigenverantwortung)
  3. Beschleunigte Grundqualifikation 140 stunden in einer anerkannten Ausbildungsstelle (bei Uns) – anschließend 2 stündige
    Prüfung bei der IHK

Weiterbildung

Berufskraftfahrer

Pflicht für alle LKW Fahrer ab dem 10.09.2009, die ihre Fahrerlaubnis gütergewerblich nutzen.

Eine erste Weiterbildung für Lkw-Fahrer ist bis spätestens 2014 zu absolvieren und kann zum Zwecke der Synchronisierung des Führerscheinablaufes beim ersten mal bis September 2016 rausgezögert werden. Voraussetzung ist, dass die entsprechende Fahrerlaubnis noch gültig ist.

Danach besteht für jeden die Pflicht der Weiterbildung und muss alle 5 Jahre gegenüber der Führerscheinstelle nach gewiesen werden. Ansonsten verliert die Fahrererlaubnis die Gültigkeit.

Die dafür entwickelten Module sollen für die Erhöhung der Verkehrssicherheit im Straßenverkehr und die Verbesserung der wirtschaftlichen Fahrweise dienen. Die Module werden zum Teil theoretisch, aber auch praktisch erteilt.

Am Ende jedes Moduls wird eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt. Alle fünf Teilnahmebescheinigungen dienen zur Vorlage bei der Führerscheinstelle.

Eine Prüfung erfolgt nicht.