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Motorrad

Klasse A1

Motorrad bis 11kW

  • 16 Jahre
  • theoretische Prüfung für Fahrerlaubnisklasse A, A1, A2: maximal 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
  • praktische Prüfung für Fahrerlaubnisklasse A, A1, A2: maximal 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW

Klasse A2

Motorrad bis 35kW

  • 18 Jahre
  • theoretische Prüfung für Fahrerlaubnisklasse A, A1, A2: maximal 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
  • praktische Prüfung für Fahrerlaubnisklasse A, A1, A2: maximal 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters

Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/ Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind

Klasse A

Motorrad offen

  • 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg
  • 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder
  • 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.
  • theoretische Prüfung für Fahrerlaubnisklasse A, A1, A2: maximal 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
  • praktische Prüfung für Fahrerlaubnisklasse A, A1, A2: maximal 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters

Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge

Klasse AM

Roller

  • 15 Jahre
  • theoretische Prüfung für Fahrerlaubnisklasse AM: maximal 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
  • praktische Prüfung für Fahrerlaubnisklasse AM: maximal 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform