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Motorrad
Klasse A1
Motorrad bis 11kW
- 16 Jahre
- theoretische Prüfung für Fahrerlaubnisklasse A, A1, A2: maximal 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
- praktische Prüfung für Fahrerlaubnisklasse A, A1, A2: maximal 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW
Klasse A2
Motorrad bis 35kW
- 18 Jahre
- theoretische Prüfung für Fahrerlaubnisklasse A, A1, A2: maximal 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
- praktische Prüfung für Fahrerlaubnisklasse A, A1, A2: maximal 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters
Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/ Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind
Klasse A
Motorrad offen
- 24 Jahre für Krafträder bei Direkteinstieg
- 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder
- 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.
- theoretische Prüfung für Fahrerlaubnisklasse A, A1, A2: maximal 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
- praktische Prüfung für Fahrerlaubnisklasse A, A1, A2: maximal 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters
Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
Klasse AM
Roller
- 15 Jahre
- theoretische Prüfung für Fahrerlaubnisklasse AM: maximal 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
- praktische Prüfung für Fahrerlaubnisklasse AM: maximal 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters
Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform