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LKW

Klasse C

Der LKW-Führerschein

  • 21 Jahre
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
  • Bestätigung Ihrer Fahrschule, dass Sie dort gemeldet sind
  • Teilnahmebestätigung für einen Erste-Hilfe-Kurs
  • Sehtest-Bescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • theoretische Prüfung für Fahrerlaubnisklasse C, CE: maximal 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
  • praktische Prüfung für Fahrerlaubnisklasse C, CE: maximal 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters

Die Klasse C berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750kg).

Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf es mit der Klasse C – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – nicht mehr gefahren werden. 

Anhänger über 750 kg zGM setzen den Führerschein der Klasse CE voraus.

Klasse CE

LKW mit Anhänger

  • 21 Jahre
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
  • Bestätigung Ihrer Fahrschule, dass Sie dort gemeldet sind
  • Teilnahmebestätigung für einen Erste-Hilfe-Kurs
  • Sehtest-Bescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • theoretische Prüfung für Fahrerlaubnisklasse C, CE: maximal 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
  • praktische Prüfung für Fahrerlaubnisklasse C, CE: maximal 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters

Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Ist das Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt, darf es mit der Klasse CE – unabhängig von der Zahl der Fahrgastplätze – nicht mehr gefahren werden.